German judges had to come up with a definition of “artist”. They came up with this:
Ein Künstler ist jemand, der Gedanken oder Gefühle mittels eines Kunstwerks anderen Menschen zugänglich macht.
In English:
An artist is someone who makes thoughts and emotions accessible to other people using an artwork.
Jetzt braucht man nur noch eine Definition von „Kunstwerk“, die nicht rekursiv auf „Künstler“ zurückgreift 🙂
Warum? “Kunst-werk” ist einfach ein Werkstück, welches von einer Person mit dem Beruf “Künstler” hergestellt wurde (so wie “Tisch” von “Tischler”). Insofern ist die Definition nicht rekrusiv.
Das kommt darauf an, wie man obige Definition lesen mag. Wer Gedanken und Gefühle anderen Menschen mittels eines schwarzen Kastens zugänglich macht, ist offenbar kein Künstler. Insofern denke ich schon, daß eine Definition für „Kunstwerk“ fehlt.
In dem Fall oben ging es darum, dass sich jemand als “Künstler” bezeichnet hat und das Gericht musste entscheiden, ob dem so ist. Aber ich verstehe nicht ganz, warum ein schwarzer Kasten kein Kunstwerk sein kann. Wenn man da “Angst” draufschreibt und ihn klein und eng macht, dann kann man darin Platzangst empfinden und das wäre dann ein Kunstwerk.
Daher denke ich eher, dass jemand ein Künstler ist, wenn er sich selbst so bezeichnet und er der Definition genügt. Nur wenn er sich nicht als Künstler bezeichnen will oder nicht auf die Definition passt, dann ist er keiner.